Anwalt für Unterhaltsrecht in Pöchlarn unsere Kanzlei ist an Ihrer Seite!
Kindes- und Ehegattenunterhalt.
Eine Scheidung ist mehr als nur ein emotionales Ereignis – es beinhaltet auch eine finanzielle Veränderung, speziell dann, wenn Kinder mit im Spiel sind. Um Sie bei dieser Herausforderung optimal unterstützen zu können, empfehlen wir Ihnen, Rechtsanwalt Mag. Dr. Marc Gollowitsch in Pöchlarn als erfahrenen und verlässlichen Anwalt im Unterhaltsrecht hinzuziehen. Dieser ist vor den Familiengerichten verpflichtend.
Das Wichtigste zum Thema Unterhalt
Was ist Unterhalt und wer ist unterhaltsberechtigt?
Das Gesetz definiert verschiedene Arten von Unterhalt:
Unterhalt für leibliche Kinder
- Unterhalt für den ehemaligen Partner
- Unterhalt für die eigenen Eltern
Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, haben ein Recht auf Unterhalt. Kinder sind unterhaltsberechtigt, sofern sie nicht selbst erwerbstätig sein können – zum Beispiel wegen eines Schulbesuchs oder eines Studiums – oder dürfen.
Der andere Elternteil hat Anspruch auf Unterhalt, falls es aufgrund gesundheitlicher Gründe oder wegen der Pflege kleiner Kinder nicht auf den Arbeitsmarkt zurückkehren kann.
Wie wird der Unterhalt berechnet?
Der Unterhalt richtet sich entsprechend der gesetzlichen Regelwerke und ist von verschiedenen Faktoren, wie dem Einkommen, dem Vermögen und der Lebensumstände, abhängig.
Haben Geschiedene Anspruch auf Unterhalt?
Nach der Trennung haben beide Seiten die eigene Verantwortung für ihren eigenen Lebensunterhalt. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmefälle, wie z.B. die Betreuung kleiner Kindern, Krankheit oder andere Dinge, die einer Erwerbstätigkeit entgegenstehen.
Sind Nicht-Verheiratete unterhaltsberechtigt?
Sofern das Paar nicht verheiratet war, kann nur einer Partei Unterhalt gewährt werden, falls sie gemeinsame, kleine Kinder betreut.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrem Anwalt für Unterhaltsrecht für eine ausführliche Rechtsberatung.