Ihr Anwalt für Erwachsenenschutzrecht in Pöchlarn
Als erfahrener Rechtsanwalt für Erwachsenenschutzrecht, vormals bekannt als Recht der Sachverwalterschaft, in Pöchlarn stehe ich Ihnen zur Seite, wenn es um die Vertretung von Erwachsenen geht, die aufgrund psychischer Krankheiten, Behinderungen oder ähnlicher Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage sind, alle Entscheidungen selbst zu treffen. Seit dem 1. Juli 2018 ist das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft, welches die Bezeichnung von "Sachwalter:innen" zu "Erwachsenenvertreter:innen" geändert hat.
In diesem sensiblen Bereich ist ein umfassendes Verständnis und Einfühlungsvermögen gefragt, das ich Ihnen mit meinem juristischen Know-how bieten kann.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Erwachsenenvertretung:
- Vorsorgevollmacht, die vor dem Verlust der Entscheidungsfähigkeit errichtet wird.
- Gewählte Erwachsenenvertretung: Hierbei haben Betroffene selbst (unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr voll handlungsfähig) eine Erwachsenenvertretung bestimmt.
- Gesetzliche Erwachsenenvertretung: Falls keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, kommen nächste Angehörige als gesetzliche Vertreter infrage.
- Gerichtliche Erwachsenenvertretung: Unter gewissen Umständen kann ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestimmt werden (bisherige Sachverwalterschaft).
Ich vertrete sowohl die Interessen der Betroffenen als auch die der gewählten oder gesetzlichen Vertreter. Zu meinen weiteren Leistungen gehören auch die rechtliche Beratung und Vertretung von Dritten im Zusammenhang mit vertretenen Personen sowie die Eintragung bzw. Registrierung von Erwachsenenvertretungen sowie Vorsorgevollmachten im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis ÖZVV.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin in der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Dr. Marc Gollowitsch
Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung zum Erwachsenenschutzrecht benötigen, zögern Sie nicht, mich unter 027 57 / 21 250 zu kontaktieren oder mir eine Nachricht zu schreiben. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.