Anwaltliches Honorar
Die Kosten der anwaltlichen Vertretung richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz und den allgemeinen Honorarkriterien. Abgesehen von den gesetzlichen Regelungen ist es möglich, abweichend schriftlich Honorarvereinbarung zu treffen.
Wir sind gerne bereit, auf Anfrage die Gebührenansätze, Bemessungsgrundlagen mitzuteilen und zu besprechen.
Auf Wunsch werden Grundbuchs- und Firmenauszüge gegen Kostenersatz übermittelt.